Das ABC von Kauf und Finanzierung
Dass ein Makler während seines beruflichen Wirkens viel an Immobilienwissen anhäuft, leuchtet ein.
Dirk Wohltorf, Landesvorsitzender des Maklerverbandes IVD, hauptberuflich Immobilienvermittler in Tegel/Frohnau - dabei sogar der erste in Berlin und Brandenburg nach der EU-Norm DIN EN 15733 zertifizierte - und außerdem IHK-Prüfungsmitglied für Immobilienkaufleute, hält mit seinem Wissen nicht hinterm Berg, sondern stellt es allen Interessierten zur Verfügung - mit "Wohltorfs Immobilienlexikon 2011". Es enthält lehrreiches Fachwissen von A bis Z für finanzierende, bauende und suchende Zeitgenossen.
Abschreibung für Abnutzung: Wer seine Immobilie vermietet, sollte diesen steuerrechtlichen Begriff kennen. Der Autor hat dazu alle Abschreibungssätze seit 1989 zusammengetragen.
Baufenster: Dies ist kein Provisorium, bevor beim neuen Eigenheim die Energiesparfenster eingebaut werden - sondern ein Begriff, der jedes Bauvorhaben in der Planungsphase scheitern lassen kann. Wer Bauland erwirbt, sollte den fürs Bebauen zugelassenen Teil des Grundstücks kennen, das "Baufenster". Nur in dieser "developable site" - Wohltorf nennt dazu immer auch den englischen Begriff - darf ein Neubau geplant und realisiert werden.
Center Manager: Ist einer, der eine größere gewerbliche Immobilienanlage betreut.
Darlehensvermittlung darf auch außerhalb von Banken betrieben werden, aber nicht von jedem: Was § 34c Gewerbeordnung bedeutet und wie es dabei um den Verbraucherschutz bestellt ist, wird in dem Lexikon rechtlich erläutert. Was in einem reinen Rechtsratgeber allerdings fehlen muss, ist der Hinweis, wie wertvoll unabhängige Hypothekenmakler sein können, weil sie anders als die Bank vor Ort viele Darlehensinstitute und deren aktuelle Hypothekenkredit-Konditionen kennen.
Eigenleistungen helfen beim Bauen und Finanzieren - sind aber laut Buch auch riskant, wenn der Selbstbau-Herr Mängel produziert, die dann für später eintreffende Handwerker-Firmen die Arbeit erschweren oder unmöglich machen.
Fälligkeit nehmen viele Verbraucher nicht so ernst wie Baufirmen, Juristen, Makler und Finanzierer. Oft aber hat der Kunde nur genau 18 Tage für sein korrektes Begleichen einer Rechnung.
Gewerk: Wer ein Haus bauen will, beschäftigt Handwerker aus insgesamt 22 Gewerken des Bau- und Ausbaubereichs.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI: Wer das Kapitel gelesen hat, der weiß, was Planer leisten.
Immobilienfonds: Viele kennen nicht mal den himmelweiten Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds.
Jahresabrechnung: Für Eigentumswohnungs-Käufer ein Pflichtbegriff mit genau festgelegter Beschlussfassung.
Kapital-Lebensversicherung: Wer sie für seine Baufinanzierung einsetzt, sollte dies eher bei einem Mietobjekt tun als bei einer selbstgenutzten Immobilie. Auch dieser Tipp findet sich im Immobilienlexikon.
Luftmakler : Zwischenpersonen, die eingeschaltet werden, um Provisionen aus Kaufverträgen abzuzweigen, erläutert der Makler-Profi das Wirken unseriöser Konkurrenz.
Maklervertrag: Muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, sondern kommt auch durch schlüssiges Verhalten zustande - etwa wenn ein Interessent ein Exposee vom Makler bekommt und ihn daraufhin zu einem Besichtigungstermin bittet.
Nachbarrecht: In den Paragrafen 906 bis 924 des Gesetzbuchs BGB stehen dazu die wichtigsten Vorschriften.
Ordnungsgemäße Verwaltung: Ein wichtiger Begriff aus dem Wohnungseigentumsrecht. Solche Tagesordnungspunkte können mit einfacher Stimmenmehrheit der Eigner beschlossen werden - ohne Ja-Wort des letzten Querulanten im Haus.
Privates Veräußerungsgeschäft ist, wenn jemand ein Grundstück kauft, darauf ein Haus baut und später verkauft. Diesen Begriff aus dem Steuerrecht erläutert das Buch und dass der Gewinn beim Finanzamt versteuert werden muss.
Realkredit: Den Begriff sollten alle Finanzierenden berücksichtigen. Bei einer Beleihungsgrenze bis 60 Prozent des Beleihungswerts sorgt dieser Begriff für günstigere Hypothekenzinsen, denn im Falle einer Zwangsversteigerung würde die Bank leichter zu ihrem Geld kommen.
Schönheitsreparaturen erläutert der Autor ebenfalls, und das ganze zwei Seiten lang. Schließlich hat sich durch die diversen BGH-Urteile der vergangenen Jahre viel verändert für Mieter und Vermieter.
Teilungserklärung: Der Makler weiß, wie wichtig dieses Papier für alle Eigentumswohnungsinteressenten ist. Denn: Eine einmal im Grundbuchamt vorliegende "TE" kann später nur noch mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden - was also so gut wie ausgeschlossen ist. Erst recht nicht mit einem...
Umlaufbeschluss: Mit diesem Begriff kann zwischen den Eigentümerversammlungen (Abstimmungs-)Politik gemacht werden- aber nur, wenn alle dafür sind.
Verjährung: Früher waren das oft 30 Jahre, heute in den meisten Fällen ganze drei, klärt das Lexikon auf.
Wohnungseigentümer wird man nicht mit Unterschreiben des Kaufvertrags, sondern erst später. Der Autor klärt über die Rechtslage auf.
Zwangsversteigerung hat zwar nichts mehr mit einem Makler zu tun. Doch kennen sollte die Bedingungen, wer auf diesem Wege zum Immobilieneigentümer werden will.
Dies und mehr beschreibt Dirk Wohltorf auf 252 Seiten und stellt am Ende noch vier Seiten lang die Immobilienmärkte von Berlin und vom Reinickendorfer Norden kurz dar. Das Immobilienlexikon gibt's für 19,90 Euro in der Buchhandlung Haberland am Zeltinger Platz in Frohnau, im Immobilienbüro Wohltorf oder auch online unter www.frohnau-immobilien.de.
19. März 2011
Quelle:
Morgenpost, 19.03.2011
Dirk Wohltorf, Landesvorsitzender des Maklerverbandes IVD, hauptberuflich Immobilienvermittler in Tegel/Frohnau - dabei sogar der erste in Berlin und Brandenburg nach der EU-Norm DIN EN 15733 zertifizierte - und außerdem IHK-Prüfungsmitglied für Immobilienkaufleute, hält mit seinem Wissen nicht hinterm Berg, sondern stellt es allen Interessierten zur Verfügung - mit "Wohltorfs Immobilienlexikon 2011". Es enthält lehrreiches Fachwissen von A bis Z für finanzierende, bauende und suchende Zeitgenossen.
Abschreibung für Abnutzung: Wer seine Immobilie vermietet, sollte diesen steuerrechtlichen Begriff kennen. Der Autor hat dazu alle Abschreibungssätze seit 1989 zusammengetragen.
Baufenster: Dies ist kein Provisorium, bevor beim neuen Eigenheim die Energiesparfenster eingebaut werden - sondern ein Begriff, der jedes Bauvorhaben in der Planungsphase scheitern lassen kann. Wer Bauland erwirbt, sollte den fürs Bebauen zugelassenen Teil des Grundstücks kennen, das "Baufenster". Nur in dieser "developable site" - Wohltorf nennt dazu immer auch den englischen Begriff - darf ein Neubau geplant und realisiert werden.
Center Manager: Ist einer, der eine größere gewerbliche Immobilienanlage betreut.
Darlehensvermittlung darf auch außerhalb von Banken betrieben werden, aber nicht von jedem: Was § 34c Gewerbeordnung bedeutet und wie es dabei um den Verbraucherschutz bestellt ist, wird in dem Lexikon rechtlich erläutert. Was in einem reinen Rechtsratgeber allerdings fehlen muss, ist der Hinweis, wie wertvoll unabhängige Hypothekenmakler sein können, weil sie anders als die Bank vor Ort viele Darlehensinstitute und deren aktuelle Hypothekenkredit-Konditionen kennen.
Eigenleistungen helfen beim Bauen und Finanzieren - sind aber laut Buch auch riskant, wenn der Selbstbau-Herr Mängel produziert, die dann für später eintreffende Handwerker-Firmen die Arbeit erschweren oder unmöglich machen.
Fälligkeit nehmen viele Verbraucher nicht so ernst wie Baufirmen, Juristen, Makler und Finanzierer. Oft aber hat der Kunde nur genau 18 Tage für sein korrektes Begleichen einer Rechnung.
Gewerk: Wer ein Haus bauen will, beschäftigt Handwerker aus insgesamt 22 Gewerken des Bau- und Ausbaubereichs.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI: Wer das Kapitel gelesen hat, der weiß, was Planer leisten.
Immobilienfonds: Viele kennen nicht mal den himmelweiten Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds.
Jahresabrechnung: Für Eigentumswohnungs-Käufer ein Pflichtbegriff mit genau festgelegter Beschlussfassung.
Kapital-Lebensversicherung: Wer sie für seine Baufinanzierung einsetzt, sollte dies eher bei einem Mietobjekt tun als bei einer selbstgenutzten Immobilie. Auch dieser Tipp findet sich im Immobilienlexikon.
Luftmakler : Zwischenpersonen, die eingeschaltet werden, um Provisionen aus Kaufverträgen abzuzweigen, erläutert der Makler-Profi das Wirken unseriöser Konkurrenz.
Maklervertrag: Muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, sondern kommt auch durch schlüssiges Verhalten zustande - etwa wenn ein Interessent ein Exposee vom Makler bekommt und ihn daraufhin zu einem Besichtigungstermin bittet.
Nachbarrecht: In den Paragrafen 906 bis 924 des Gesetzbuchs BGB stehen dazu die wichtigsten Vorschriften.
Ordnungsgemäße Verwaltung: Ein wichtiger Begriff aus dem Wohnungseigentumsrecht. Solche Tagesordnungspunkte können mit einfacher Stimmenmehrheit der Eigner beschlossen werden - ohne Ja-Wort des letzten Querulanten im Haus.
Privates Veräußerungsgeschäft ist, wenn jemand ein Grundstück kauft, darauf ein Haus baut und später verkauft. Diesen Begriff aus dem Steuerrecht erläutert das Buch und dass der Gewinn beim Finanzamt versteuert werden muss.
Realkredit: Den Begriff sollten alle Finanzierenden berücksichtigen. Bei einer Beleihungsgrenze bis 60 Prozent des Beleihungswerts sorgt dieser Begriff für günstigere Hypothekenzinsen, denn im Falle einer Zwangsversteigerung würde die Bank leichter zu ihrem Geld kommen.
Schönheitsreparaturen erläutert der Autor ebenfalls, und das ganze zwei Seiten lang. Schließlich hat sich durch die diversen BGH-Urteile der vergangenen Jahre viel verändert für Mieter und Vermieter.
Teilungserklärung: Der Makler weiß, wie wichtig dieses Papier für alle Eigentumswohnungsinteressenten ist. Denn: Eine einmal im Grundbuchamt vorliegende "TE" kann später nur noch mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden - was also so gut wie ausgeschlossen ist. Erst recht nicht mit einem...
Umlaufbeschluss: Mit diesem Begriff kann zwischen den Eigentümerversammlungen (Abstimmungs-)Politik gemacht werden- aber nur, wenn alle dafür sind.
Verjährung: Früher waren das oft 30 Jahre, heute in den meisten Fällen ganze drei, klärt das Lexikon auf.
Wohnungseigentümer wird man nicht mit Unterschreiben des Kaufvertrags, sondern erst später. Der Autor klärt über die Rechtslage auf.
Zwangsversteigerung hat zwar nichts mehr mit einem Makler zu tun. Doch kennen sollte die Bedingungen, wer auf diesem Wege zum Immobilieneigentümer werden will.
Dies und mehr beschreibt Dirk Wohltorf auf 252 Seiten und stellt am Ende noch vier Seiten lang die Immobilienmärkte von Berlin und vom Reinickendorfer Norden kurz dar. Das Immobilienlexikon gibt's für 19,90 Euro in der Buchhandlung Haberland am Zeltinger Platz in Frohnau, im Immobilienbüro Wohltorf oder auch online unter www.frohnau-immobilien.de.
19. März 2011
Quelle:
Morgenpost, 19.03.2011