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Makler lehnen Kappungsgrenze strikt ab

Trotz der erneut erhöhten Durchschnittsmiete von 6,89 Euro nettokalt, lehnen die Berliner Makler eine Kappungsgrenze strikt ab. Sie rüsten sich bereits für ein Gerichtsverfahren gegen die vom Senat neu festgelegten Obergrenzen für Mieten.

Mit harscher Kritik an der Senatspolitik und einem Aufruf, die vom Land beschlossene Kappungsgrenze für Mieten beim Abschluss neuer Verträge zu ignorieren, reagiert der Immobilienverband Berlin (IVD) auf die rot-schwarze Wohnungspolitik. Berlins größtem Maklerverband liegen nach Angaben des IVD-Vorsitzenden Dirk Wohltorf bereits Anfragen von Rechtsanwälten vor, die sich für Gerichtsverfahren rüsten gegen die vom Senat neu festgelegten Obergrenzen für Mieten. Wohltorf zufolge gibt der Mietspiegel lediglich die „politisch gewollte Miethöhe“ wieder und nicht die tatsächliche Lage am Wohnungsmarkt.

Wohnungsnot? Das sehen die Makler anders


Die „Schwerpunktmiete“ in Berlin beträgt nach dem neuen Marktbericht des IVD 6,87 Euro nettokalt je Quadratmeter im Monat. Das liegt weit über dem Durchschnittswert nach Mietspiegel (5,54 Euro). Während diese ortsübliche Miete im Mietspiegel durch ein aufwendiges Berechnungsverfahren als Mittelwert von alten und neuen Mietverträgen gebildet wird, deren Mieten in den vergangenen vier Jahren verändert wurden, fließen in die Schwerpunktmiete des IVD ausschließlich Wohnungsmieten ein, für die Verträge in den vergangenen zwölf Monaten unterzeichnet wurden.

Obwohl die Schwerpunktmieten außerdem die festgelegte Kappungsgrenze von 20 Prozent oberhalb des nach Mietspiegel „Ortsüblichen“ überschreitet, „halten wir es für legitim die Schwerpunktmieten zu nehmen“, sagt Wohltorf. Zwar räumt der IVD-Chef ein, dass diese Empfehlung an Makler und Hauseigentümer rechtlich problematisch ist. Allerdings bestreitet er, dass in ganz Berlin eine Wohnungsnot besteht. „Zwischen Februar und Mai wurden 30 000 Wohnungen in Berlin angeboten“, habe der Verband festgestellt. Angesichts dieses Angebots könne nicht von einem angespannten Wohnungsmarkt gesprochen werden. Deshalb sei der Eingriff des Senats in die Vertragsfreiheit durch Einführung der Kappungsgrenze verfassungswidrig.

Münchner Mieter zahlen fast doppelt so viel


Aus der Auswertung der rund 1300 tatsächlich abgeschlossenen Mietverträge ergibt sich ein Mietanstieg von 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Demnach hat sich der Mietenanstieg verlangsamt, denn zuvor hatte das Plus noch bei acht Prozent gelegen. „Der anziehende Neubau zeigt erste Wirkung“, so Wohltorf.

Dem IVD zufolge liegen die Mieten in Berlin „gleichauf mit Mittelstädten wie Essen, Greifswald oder Bielefeld“. Münchner Mieter zahlten mit 10,13 Euro je Quadratmeter fast doppelt so viel. Mietwohnungen seien in der Stadt immer noch bezahlbar. Die höchsten Mieten in Standardwohnlagen werden in Charlottenburg-Wilmersdorf (8,25 Euro je Quadratmeter und Monat nettokalt) bezahlt, gefolgt von Mitte und Steglitz-Zehlendorf (7,75 Euro). Am wenigsten kosten Wohnungen in Marzahn-Hellersdorf (5,80 Euro) und Spandau (5,90 Euro).

Als „Strafsteuer auf Grunderwerb“ attackierte Wohltorf die vom Senat beabsichtigte Anhebung der Grunderwerbsteuer auf sechs Prozent, was einem Plus von einem Fünftel bedeute und „Eigentumsverhinderungspolitik“ sei.
28.08.2013


Quelle:

Tagesspiegel (28.08.2013)