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Deckelung der Maklerprovision in Berlin vorerst abgewendet

Die Vertragsfreiheit für Berliner Immobilienmakler bleibt geschützt. Der Berliner Senat hat am heutigen Freitag die sogenannte "Maklertaxe" vorgestellt: Nach Gesprächen mit dem IVD Berlin-Brandenburg wurden nun die Pläne zur gesetzlichen Deckelung der Provision abgewendet.

Die Taxe solle künftig "nur" ein Richtwert für die Höhe der Maklergebühren sein und an die Stelle der ortsüblichen Entlohnung treten. "Damit ist die Deckelung der Maklerprovision vom Tisch", so Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Recht und Steuern beim IVD Bundesverband. Damit bleibe auch die Vertragsfreiheit gewährleistet. Die Taxe gelte nur dann, wenn keine Vereinbarung über die Höhe der Provision zwischen den Vertragspartnern geschlossen wurde.

"Für die Einführung einer Maklertaxe gibt es daher keine wirkliche Notwendigkeit", sagt Dirk Wohltorf, Vorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg. "Wird sie dennoch eingeführt, ist es wichtig, dass die Höhe der Taxe nachvollziehbar und wissenschaftlich ermittelt wird." Begrüßt wird dagegen die Initiative des Senats einen Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler einzuführen.

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU): "Makler soll echter Beratungsberuf werden"

"Diesen Vorschlag unterstützen wir ausdrücklich", sagt Wohltorf. Dem Vorschlag nach sollen Makler künftig bundesweit Käufer besser beraten und ihre Sachkunde nachweisen. Das forderte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Freitag.

Berlin werde sich nach der Bundestagswahl für entsprechende Regelungen einsetzen. "Makler soll ein echter Beratungsberuf werden." In Berlin gibt es laut Heilmann etwa 1300 Makler.
13. September 2013


Quellen:
Haufe (13.09.2013)