So tricksen Eigentümer bei der Maklerprovision
Von Martin Niewendick
Ortstermin in Berlin Neukölln, Grenze Treptow. Jenseits des S-Bahn-Rings dominiert die Tristesse. Hochhaus-Siedlungen säumen die Sonnenallee. Das hier ist nicht mehr die quirligen Szene-Meile, für die sie im Norden berühmt ist. Dafür sind die Mieten billiger. In der sogenannten High-Deck-Siedlung steht eine Wohnungsbesichtigung an. Viele Straßen tragen die Namen semi-berühmter Sänger wie Leo Slezak und Heinrich Schlusnus. Im vierten Stock ist eine Zwei-Zimmer-Wohnung frei, 76 Quadratmeter, 376 Euro kalt. Schön ist anders. Kaution, klar. Fallen Maklerkosten an? Der Vermieter schüttelt den Kopf: „Nein“, sagte er und schmunzelt. Er findet die Frage absurd. Test bestanden.
Seit dem 1. Juni dürfen Eigentümer den Mietern nämlich keine Vermittlungsgebühren für den Makler mehr berechnen. Seitdem greift das so genannte Bestellerprinzip. Bei Vermietungen – nicht aber bei Immobilienkäufen – zahlt derjenige den Makler, der ihn bestellt hat. Mieter sind also nur noch dann zahlungspflichtig, wenn sie den Makler selbst bestellen und dieser exklusiv für sie eine Wohnung sucht. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung nur dem konkreten Miet-Interessenten gezeigt wird, und niemandem sonst. Andernfalls läge ja ein Vermittlungsauftrag vom Vermieter vor. Der müsste dann zahlen. Der Tagesspiegel wollte wissen: Halten sich Vermieter und Makler daran?
Ortswechsel, Weltenwechsel. Leipziger Platz, Gegenüber dem Potsdamer Platz, direkt über der Mall of Berlin. Ein teures Pflaster. Die Maklerin hat eine Hochglanzmappe dabei. Sie führt durch ein- bis zweistöckige Luxusappartements, die sich noch im Bau befinden. Man stapft über weitläufige Dachterrassen, vorbei an biertrinkenden Bauarbeitern. Zahlreiche Kabel hängen von der Decke. Die Immobilie gehört der HGHI Holding GmbH, die mit der Berlin Mitte Wohnungsvermittlungsgesellschaft (BMV) kooperiert. Der Quadratmeter kostet hier schon mal über 250 Euro. Und wie sieht es mit der Maklergebühr aus?
„Alle vorgenannten Preise verstehen sich pro Monat, pro Quadratmeter zzgl. 2,38 Nettomieten incl. MwSt Vermittlungsprovision“, steht auf sämtlichen Zetteln in der Mappe, die HGHI und BMV gemeinsam erstellt haben. Klartext: Der Mieter zahlt. Was ist mit dem Bestellerprinzip?
„Ist ein Tippfehler“, sagt ein BMV-Sprecher dem Tagesspiegel. Vielleicht habe man versehentlich ein altes Papier herausgegeben. „Wir bekommen unser Geld vom Eigentümer.“ Allerdings hat die Maklerin bei der Besichtigungs-Tour explizit auf die vom Mieter zu zahlende Maklergebühr hingewiesen. Ist das noch ein Versehen? Die HGHI war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
„Vielleicht schauen die Eigentümer gerade, ob sie damit durchkommen“, sagt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Sie ist erstaunt über den Fall. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist naturgemäß gegen das Gesetz. „Das Risiko, dass die Wohnung dem Suchenden nicht zusagt und der Wohnungsvermittler die Wohnung aufgrund der nun vorliegenden Regelung keinem anderen Interessenten provisionspflichtig anbieten kann, ist für den Vermittler zu hoch“, hatte Dirk Wohltorf, Vorstandsvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg, in einer Stellungnahme erklärt. Daher hat der IVD Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dennoch habe der Verband seine Mitglieder angewiesen, sich an die Regelung zu halten, wie ein Sprecher betont. „Wir haben unseren Mitgliedern klar gesagt, dass irgendwelche Umgehungsversuche nicht ratsam sind.“ Die können im Zweifelsfall nämlich bis zu 25 000 Euro Strafe nach sich ziehen.
Der Gesetzgeber verspricht sich von der Neuregelung eine deutliche Senkung der Kosten für die Mieter. Bis zu 570 Millionen Euro könnten diese pro Jahr sparen, glaubt das Bundesjustizministerium. Eine Antwort auf den steigenden Wohnraummangel ist dies jedoch nicht. Im Gegenteil: Es könnte die Konkurrenz noch verstärken, weil damit mehr Wohnungen für mehr Menschen erschwinglich werden.
Wibke Werner hat unterdessen von einem weiteren Fall gehört. Eine Frau habe sich bei ihr gemeldet: Sie habe im Internet eine Wohnung gefunden und sich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt. Vor Vertragsabschluss habe dieser eine verblüffende Forderung gestellt: Aufgrund des Bestellerprinzips würde er von der Frau einen Maklerauftrag benötigen, „damit wir Ihnen den Makler in Rechnung stellen können.“
Es gebe noch weitere Tricks, die Eigentümer anwenden könnten, um sich das Geld für den Makler vom Mieter zurückzuholen. Das könnte etwa mit überhöhten Ablösezahlungen, etwa für uraltes Mobiliar, passieren. Oder Makler und Vermieter gehen einen Umweg: Der Vermieter könnte eine Wohnung heimlich anbieten. Der Makler kann später behaupten, er habe diese extra für den Kunden gesucht. Die Beweislast läge im Falle eines Rechtsstreits dann allerdings beim Makler.
Genaue Zahlen zu Betrügereien von Vermietern hat der Berliner Mieterverein nicht vorliegen. Doch es gibt gute Nachrichten für alle, die seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips dennoch für den Makler aufkommen mussten: Per Klage können sich betrogene Mieter das Geld zurückholen.
Seit 1. Juni dürfen Vermieter Maklerkosten nicht mehr auf Mieter abwälzen. Aber halten sie sich daran? Unser Autor hat den Test gemacht.
Ortstermin in Berlin Neukölln, Grenze Treptow. Jenseits des S-Bahn-Rings dominiert die Tristesse. Hochhaus-Siedlungen säumen die Sonnenallee. Das hier ist nicht mehr die quirligen Szene-Meile, für die sie im Norden berühmt ist. Dafür sind die Mieten billiger. In der sogenannten High-Deck-Siedlung steht eine Wohnungsbesichtigung an. Viele Straßen tragen die Namen semi-berühmter Sänger wie Leo Slezak und Heinrich Schlusnus. Im vierten Stock ist eine Zwei-Zimmer-Wohnung frei, 76 Quadratmeter, 376 Euro kalt. Schön ist anders. Kaution, klar. Fallen Maklerkosten an? Der Vermieter schüttelt den Kopf: „Nein“, sagte er und schmunzelt. Er findet die Frage absurd. Test bestanden.
Seit dem 1. Juni dürfen Eigentümer den Mietern nämlich keine Vermittlungsgebühren für den Makler mehr berechnen. Seitdem greift das so genannte Bestellerprinzip. Bei Vermietungen – nicht aber bei Immobilienkäufen – zahlt derjenige den Makler, der ihn bestellt hat. Mieter sind also nur noch dann zahlungspflichtig, wenn sie den Makler selbst bestellen und dieser exklusiv für sie eine Wohnung sucht. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung nur dem konkreten Miet-Interessenten gezeigt wird, und niemandem sonst. Andernfalls läge ja ein Vermittlungsauftrag vom Vermieter vor. Der müsste dann zahlen. Der Tagesspiegel wollte wissen: Halten sich Vermieter und Makler daran?
Die Maklerin weist ausdrücklich auf die Gebühr hin
Ortswechsel, Weltenwechsel. Leipziger Platz, Gegenüber dem Potsdamer Platz, direkt über der Mall of Berlin. Ein teures Pflaster. Die Maklerin hat eine Hochglanzmappe dabei. Sie führt durch ein- bis zweistöckige Luxusappartements, die sich noch im Bau befinden. Man stapft über weitläufige Dachterrassen, vorbei an biertrinkenden Bauarbeitern. Zahlreiche Kabel hängen von der Decke. Die Immobilie gehört der HGHI Holding GmbH, die mit der Berlin Mitte Wohnungsvermittlungsgesellschaft (BMV) kooperiert. Der Quadratmeter kostet hier schon mal über 250 Euro. Und wie sieht es mit der Maklergebühr aus?
„Alle vorgenannten Preise verstehen sich pro Monat, pro Quadratmeter zzgl. 2,38 Nettomieten incl. MwSt Vermittlungsprovision“, steht auf sämtlichen Zetteln in der Mappe, die HGHI und BMV gemeinsam erstellt haben. Klartext: Der Mieter zahlt. Was ist mit dem Bestellerprinzip?
„Ist ein Tippfehler“, sagt ein BMV-Sprecher dem Tagesspiegel. Vielleicht habe man versehentlich ein altes Papier herausgegeben. „Wir bekommen unser Geld vom Eigentümer.“ Allerdings hat die Maklerin bei der Besichtigungs-Tour explizit auf die vom Mieter zu zahlende Maklergebühr hingewiesen. Ist das noch ein Versehen? Die HGHI war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Eigentümer riskieren bis zu 25 000 Euro Strafe
„Vielleicht schauen die Eigentümer gerade, ob sie damit durchkommen“, sagt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Sie ist erstaunt über den Fall. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist naturgemäß gegen das Gesetz. „Das Risiko, dass die Wohnung dem Suchenden nicht zusagt und der Wohnungsvermittler die Wohnung aufgrund der nun vorliegenden Regelung keinem anderen Interessenten provisionspflichtig anbieten kann, ist für den Vermittler zu hoch“, hatte Dirk Wohltorf, Vorstandsvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg, in einer Stellungnahme erklärt. Daher hat der IVD Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dennoch habe der Verband seine Mitglieder angewiesen, sich an die Regelung zu halten, wie ein Sprecher betont. „Wir haben unseren Mitgliedern klar gesagt, dass irgendwelche Umgehungsversuche nicht ratsam sind.“ Die können im Zweifelsfall nämlich bis zu 25 000 Euro Strafe nach sich ziehen.
Der Gesetzgeber verspricht sich von der Neuregelung eine deutliche Senkung der Kosten für die Mieter. Bis zu 570 Millionen Euro könnten diese pro Jahr sparen, glaubt das Bundesjustizministerium. Eine Antwort auf den steigenden Wohnraummangel ist dies jedoch nicht. Im Gegenteil: Es könnte die Konkurrenz noch verstärken, weil damit mehr Wohnungen für mehr Menschen erschwinglich werden.
Die Betrugsmöglichkeiten sind vielfältig
Wibke Werner hat unterdessen von einem weiteren Fall gehört. Eine Frau habe sich bei ihr gemeldet: Sie habe im Internet eine Wohnung gefunden und sich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt. Vor Vertragsabschluss habe dieser eine verblüffende Forderung gestellt: Aufgrund des Bestellerprinzips würde er von der Frau einen Maklerauftrag benötigen, „damit wir Ihnen den Makler in Rechnung stellen können.“
Es gebe noch weitere Tricks, die Eigentümer anwenden könnten, um sich das Geld für den Makler vom Mieter zurückzuholen. Das könnte etwa mit überhöhten Ablösezahlungen, etwa für uraltes Mobiliar, passieren. Oder Makler und Vermieter gehen einen Umweg: Der Vermieter könnte eine Wohnung heimlich anbieten. Der Makler kann später behaupten, er habe diese extra für den Kunden gesucht. Die Beweislast läge im Falle eines Rechtsstreits dann allerdings beim Makler.
Genaue Zahlen zu Betrügereien von Vermietern hat der Berliner Mieterverein nicht vorliegen. Doch es gibt gute Nachrichten für alle, die seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips dennoch für den Makler aufkommen mussten: Per Klage können sich betrogene Mieter das Geld zurückholen.