Februar 2016: Bodenrichtwerte in Frohnau steigen 2016 deutlich
Der Berliner Gutachterausschuss hat vor wenigen Tagen die neuen Bodenrichtwerte – rückwirkend zum 01.01.2016 - veröffentlicht. In allen Reinickendorfer Ortsteilen sind die Bodenrichtwerte gestiegen, teilweise deutlich. Die höchsten, prozentualen Steigerungen gab es 2016 in Lübars. Hier wurde der Bodenrichtwert um 24% von € 210,00 auf € 260,00 erhöht. Den höchsten effektiven Wertzuwachs hat die Frohnauer Hauptbodenrichtwertzone zu verzeichnen. Hier erhöhte sich der Bodenrichtwert 2016 von € 360 auf € 410 um € 50 je Quadratmeter Grundstück!
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für Grundstücke ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.
Bodenrichtwerte berücksichtigen nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grundstücke. Dies gilt insbesondere für deutlich abweichende Verkehrs- bzw. Geschäftslagen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksform, Größe, Bodenbeschaffenheit, Erschließung, Sonnenausrichtung, mit dem Grundstück verbundene werterhöhende Rechte oder wertmindernde Belastungen. Deshalb ist die weitläufige Meinung, dass die Grundstücksgröße multipliziert mit dem aktuellen Bodenrichtwert den Verkehrswert ergibt, häufig falsch.
Bodenrichtwerte berücksichtigen keine Altlasten oder Bodenbelastungen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. In Frohnau gibt es z.B. fünf unterschiedliche Bodenrichtwertzonen, in Hermsdorf zwei und in Konradshöhe nur eine Bodenrichtwertzone. Der Berliner Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte aufgrund des § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des § 19 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB) auf der Datenbasis der bei seiner Geschäftsstelle geführten Kaufpreissammlung. Aus Gründen der Aktualität ermittelt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte jährlich zum 01. Januar. Bodenrichtwerte wurden für den Westteil der Stadt erstmals zum 31.12.1964 und den Ostteil erstmals zum 31.12.1992 ermittelt und veröffentlicht. Die straßengenauen Bodenrichtwerte teilen wir Ihnen gerne mit: Wohltorf Immobilien 030 4013346
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für Grundstücke ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.
Bodenrichtwerte berücksichtigen nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grundstücke. Dies gilt insbesondere für deutlich abweichende Verkehrs- bzw. Geschäftslagen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksform, Größe, Bodenbeschaffenheit, Erschließung, Sonnenausrichtung, mit dem Grundstück verbundene werterhöhende Rechte oder wertmindernde Belastungen. Deshalb ist die weitläufige Meinung, dass die Grundstücksgröße multipliziert mit dem aktuellen Bodenrichtwert den Verkehrswert ergibt, häufig falsch.
Bodenrichtwerte berücksichtigen keine Altlasten oder Bodenbelastungen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. In Frohnau gibt es z.B. fünf unterschiedliche Bodenrichtwertzonen, in Hermsdorf zwei und in Konradshöhe nur eine Bodenrichtwertzone. Der Berliner Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte aufgrund des § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des § 19 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB) auf der Datenbasis der bei seiner Geschäftsstelle geführten Kaufpreissammlung. Aus Gründen der Aktualität ermittelt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte jährlich zum 01. Januar. Bodenrichtwerte wurden für den Westteil der Stadt erstmals zum 31.12.1964 und den Ostteil erstmals zum 31.12.1992 ermittelt und veröffentlicht. Die straßengenauen Bodenrichtwerte teilen wir Ihnen gerne mit: Wohltorf Immobilien 030 4013346