Schlappe in Leipzig: Verbände fordern neue Mietenpolitik
Nach dem Scheitern des Vorkaufsrechts vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig braucht es aus Sicht vieler Beteiligter eine neue Mietenpolitik in Berlin. "Wenn die Probleme weiter vor allem ideologisch getrieben angegangen werden, verspielt die Politik Berlins Standort-Image und Anziehungskraft", teilte der Präsident der Berliner Industrie- und Handelskammer, Daniel-Jan Girl, am Mittwoch mit. "Seriöse Politik sieht anders aus."
Das Gericht in Leipzig hatte am Dienstag ein Gesetz gekippt, das den Bezirken bei Immobilien in Milieuschutzgebieten ein Vorkaufsrecht eingeräumt hatte (Az.: BVerwG 4 C 1.20). Ein solches Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig (Az.: BVerwG 4 C 1.20). Es hob damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin von 2019 auf und gab einer klagenden Immobiliengesellschaft recht.
Es war innerhalb weniger Monate bereits die zweite Schlappe für die Mietenpolitik des Berliner Senats vor einem Bundesgericht: Erst im Frühjahr hatte das Verfassungsgericht in Karlsruhe den Mietendeckel gekippt. Mit beiden Gesetzen wollte der Senat steigenden Mieten in der Hauptstadt Einhalt gebieten und Mieterinnen und Mieter schützen.
Während Wirtschafts- und Immobilienverbände das Problem vor allem beim Senat sahen, forderte der Deutsche Mieterbund am Mittwoch gesetzliche Nachbesserungen auf Bundesebene. "So ehrenhaft die Bemühungen einiger Bundesländer auch sind, nimmersatten Immobilienspekulanten entschieden entgegenzutreten - es hilft alles nichts, wenn das einschlägige Bundesgesetz dies nicht hergibt", sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.
Der Mieterbund wies auf eine von mehreren Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch hin, wonach das Vorkaufsrecht einer Gemeinde ausgeschlossen ist, solange das betroffene Gebäude "keine Missstände oder Mängel" aufweist. "Solange diese Ausnahme auf Verkäufe in Milieuschutzgebieten Anwendung findet, ist das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgehöhlt und nutzlos", meinte Siebenkotten.
Das jüngste Urteil zeige einmal mehr, "wie hoch die Hürden für Eingriffe in Eigentumsrechte sind", konstatierte die Vorständin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Maren Kern. "Insofern macht das Urteil auch deutlich: Vorkaufsrechte sind zwar Teil, aber kein Ersatz für eine Strategie zur sozialen Stadtentwicklung und zum wünschenswerten Wachstum des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestandes."
Eine neue Wohnungspolitik hatte bereits am Dienstag der Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland, Dirk Wohltorf, gefordert. "Wir sehen zum wiederholten Male innerhalb weniger Monate, dass sich der Berliner Senat offensichtlich an Recht und Gesetz nicht gehalten hat", sagte er im RBB. "Wir brauchen neue Wohnungen und wir müssen nicht für sehr, sehr viel Geld ein paar Wohnungen zurückkaufen, die der Markt hat, aber die den neuen Mietern nichts bringen." Wohltorf forderte einen runden Tisch mit Politik, Mieter-, und Eigentümerverbänden, um die Probleme auf dem Mietmarkt anzugehen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung (10.11.2021)
Das Gericht in Leipzig hatte am Dienstag ein Gesetz gekippt, das den Bezirken bei Immobilien in Milieuschutzgebieten ein Vorkaufsrecht eingeräumt hatte (Az.: BVerwG 4 C 1.20). Ein solches Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig (Az.: BVerwG 4 C 1.20). Es hob damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin von 2019 auf und gab einer klagenden Immobiliengesellschaft recht.
Es war innerhalb weniger Monate bereits die zweite Schlappe für die Mietenpolitik des Berliner Senats vor einem Bundesgericht: Erst im Frühjahr hatte das Verfassungsgericht in Karlsruhe den Mietendeckel gekippt. Mit beiden Gesetzen wollte der Senat steigenden Mieten in der Hauptstadt Einhalt gebieten und Mieterinnen und Mieter schützen.
Während Wirtschafts- und Immobilienverbände das Problem vor allem beim Senat sahen, forderte der Deutsche Mieterbund am Mittwoch gesetzliche Nachbesserungen auf Bundesebene. "So ehrenhaft die Bemühungen einiger Bundesländer auch sind, nimmersatten Immobilienspekulanten entschieden entgegenzutreten - es hilft alles nichts, wenn das einschlägige Bundesgesetz dies nicht hergibt", sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.
Der Mieterbund wies auf eine von mehreren Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch hin, wonach das Vorkaufsrecht einer Gemeinde ausgeschlossen ist, solange das betroffene Gebäude "keine Missstände oder Mängel" aufweist. "Solange diese Ausnahme auf Verkäufe in Milieuschutzgebieten Anwendung findet, ist das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgehöhlt und nutzlos", meinte Siebenkotten.
Das jüngste Urteil zeige einmal mehr, "wie hoch die Hürden für Eingriffe in Eigentumsrechte sind", konstatierte die Vorständin des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Maren Kern. "Insofern macht das Urteil auch deutlich: Vorkaufsrechte sind zwar Teil, aber kein Ersatz für eine Strategie zur sozialen Stadtentwicklung und zum wünschenswerten Wachstum des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestandes."
Eine neue Wohnungspolitik hatte bereits am Dienstag der Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland, Dirk Wohltorf, gefordert. "Wir sehen zum wiederholten Male innerhalb weniger Monate, dass sich der Berliner Senat offensichtlich an Recht und Gesetz nicht gehalten hat", sagte er im RBB. "Wir brauchen neue Wohnungen und wir müssen nicht für sehr, sehr viel Geld ein paar Wohnungen zurückkaufen, die der Markt hat, aber die den neuen Mietern nichts bringen." Wohltorf forderte einen runden Tisch mit Politik, Mieter-, und Eigentümerverbänden, um die Probleme auf dem Mietmarkt anzugehen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung (10.11.2021)